Coronavirus – Covid-19
Landesverordnung vom 08.01.2021 Mit der Verlängerung des Lockdowns und der bereits verkündeten Verschärfung einiger Regelungen war klar, dass die aktuelle Landesverordnung (siehe rechts) keine Verbesserungen für die Sporttreibenden bringen würde. So bleiben die Sportanlagen nach wie vor geschlossen und die Sportausübung im Freien bleibt nur eingeschränkt möglich (allein, gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder mit einer anderen Person) Vereine und Verbände können wieder Unterstützungsanträge stellen Ab 04. Januar können Sportvereine und -verbände wieder Anträge auf Unterstützung in der Corona-Pandemie stellen. Das Land stellt hierfür 2,5 Mio Euro zur Verfügung. Ausführliche Informationen zu dem Thema finden Sie auf der Themenseite des Landessportverbandes. (Link) Landesverordnung vom 14.12.2020 Mit der Verschärfung der Infektionslage wird das Sporttreiben wieder eingeschränkt. Die aktuelle Landesverordnung (siehe rechts) sieht die Schließung aller Sportanlagen vor. Nach § 11 Abs. 1 ist die Sportausübung im Freien nach wie vor allein, gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person möglich. Landesverordnung vom 29.11.2020 Die aktuelle Landesverordnung (siehe rechts) hält leider keine Lockerungen für den Sport bereit. Nach § 11 Abs. 1 ist die Sportausübung innerhalb und außerhalb von Sportanlagen nach wie vor nur allein, gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person möglich. Landesverordnung vom 01.11.2020 Nicht ganz so streng wie unten angenommen sind die Bestimmungen der aktuellen Landesverordnung (siehe rechts). Es sind immerhin sportliche Aktivitäten gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person (also zu zweit) möglich. Dies könnte für einige Sportarten einen abgespeckten Übungsbetrieb möglich machen. Zudem müssen Sportstätten nicht zwingend geschlossen sein. Organisierter Sport erneut von Lockdown betroffen Auch wenn die neue Landesverordnung noch nicht verkündet ist, müssen sich Sportlerinnen und Sportler erneut auf starke Einschränkungen einstellen. Ab 02.11. sind amateursportliche Aktivitäten einzustellen und Sportstätten zu schließen. Einzig Individualsport im Freien wird noch möglich sein. Zur aktuellen Situation hat der Landessportverband eine Pressemitteilung verfasst, die hier nachzulesen ist. Vorsorglicher Erlass des Landes vom 20.10.2020 Mit dem aktuellen Erlass der Landesregierung werden Maßnahmen festgelegt, die bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz greifen. Dies würde Auswirkungen auf die zulässige Gruppengröße im Sport haben. So würden dann wieder Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum gelten: max. 15 bzw. 10 Personen beim Überschreiten der 7-Tage-Inzidenz (>35 pro 100.000 Einwohner bzw. >50 pro 100.000 Einwohner). Landesverordnung erneut angepasst (ab 02.09.2020 gültig) Die entscheidende Änderung aus sportlicher Sicht bezieht sich auf die Lockerung des Zuschauerverbotes in geschlossenen Sporträumen. Ab sofort kann je einer Aufsichtsperson von minderjährigen Sporttreibenden der Zutritt gewährt werden. Die aktuelle Verordnung des Landes finden Sie rechts. Erleichterungen für Kontaktsportarten ab 19. August 2020 Ab sofort kann in Kontaktsportarten mit Wettkampf- bzw. Prüfungsbezug (Bedingung) wieder ohne Einhaltung des Mindestabstandes und ohne Höchstgrenze bei der Gruppengröße trainiert werden. Die genauen Regeln können Sie hier nachlesen. Neue Landesverordnung gültig vom 10.08. bis 30.08.2020 Die aktuelle Landesverordnung enthält keine weiteren Lockerungen, somit ändert sich auch aus sportlicher Sicht nichts. Neue Landesverordnung gültig vom 29.06. bis 09.08.2020 Die neue Landesverordnung enthält aus sportlicher Sicht nur unwesentliche Änderungen. (siehe rechts) Neue Landesverordnung ab 08. Juni 2020 Die Landesregierung reagiert mit weiteren Lockerungen auf die sich verbessernde Infektionslage. So dürfen ab sofort bis zu 10 Personen auch ohne Einhaltung der Abstandsregeln wieder gemeinsam Sport treiben. Aus sportlicher Sicht sind darüber hinaus auch die neuen Regelungen zur Öffnung von Schwimmstätten, zur Durchführung von Sportwettkämpfen sowie zur Nutzung von Dusch- und Umkleideräumen von Bedeutung. Die besonderen Anforderungen an die Hygiene (Regelung von Besucherströmen, Reinigung von häufig berührten Oberflächen und Sanitäranlagen, Lüftung von Innenräumen) gelten weiterhin. Die neue Landesverordnung und die entsprechende Meldung der Landesregierung finden Sie rechts. Neue Landesverordnung ab 18. Mai in Kraft (16.05.2020) Kontaktfreier Sport soll nach der aktuellen Landesverordnung (siehe rechts) nun auch wieder in Sporthallen unter Berücksichtigung der Abstands- und Hygieneregeln möglich sein. Im §11 und den entsprechenden Hinweisen im Anhang finden sich die Regelungen für den Sport. Die DOSB-Leitplanken sowie die Empfehlungen der Fachverbände sind expliziter Bestandteil der Verordnung. Wir gehen davon aus, dass aufgrund abweichender Regelungen für Schulsportstätten bzw. wegen anderweitiger (coronabedingter) Nutzung nicht alle Hallen zur Verfügung stehen werden. Frist für Anträge auf Soforthilfe läuft ab (15.05.2020) Die Antragsfrist für das Soforthilfeprogramm des Landes (siehe rechts) für in Not geratene Vereine läuft am 31. Mai 2020 ab. Darauf weist der Landessportverband in seinem aktuellen Rundschreiben hin. Weitere Lockerungen für den Sport absehbar (07.05.2020) Die Landesregierung hat heute weitere Lockerungen für den 18. Mai angekündigt. Ab dann sollen Sportler*innen unter Berücksichtigung der Abstands- und Hygieneregeln auch wieder in Sporthallen kontaktfrei trainieren dürfen. Darüber hinaus wurde auch die aktuelle Landesverordnung dahingehend präzisiert, dass bei der Sportausübung unter freiem Himmel die Kontaktbeschränkungen (auf zwei Personen) nicht gelten! Vorausgesetzt wird nach wie vor das Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln. Ergänzung zur Landesverordnung vom 01.05. (05.05.2020) In den ergänzenden Bestimmungen vom 05.05.2020 wird unter anderem die Beschränkung auf kontaktfreie Sportarten zurückgenommen. Maßgeblich ist, dass der Sport kontaktfrei ausgeübt wird! Somit profitieren deutlich mehr Sportler*innen von den jüngsten Lockerungen. Neue Landesverordnung enthält die erhofften Lockerungen für den Vereinssport (02.05.2020) Zur Ausübung kontaktfreier Sport- und Bewegungsarten unter freiem Himmel können ab dem 04. Mai wieder öffentliche und private Sportstätten genutzt werden. Die Einhaltung insbesondere der Regelungen zur Hygiene und zum Mindestabstand werden vorausgesetzt! Die kompletten Bedingungen finden sich in § 6 Absatz 11 und im Anhang der aktuellen Landesverodnung (siehe rechts). Diese bezieht erstmals auch die Leitplanken des DOSB und diverse Empfehlungen der Bundesfachverbände mit ein. Hoffnung auf Lockerungen für den Vereinssport (27.04.2020) Die jüngste Sportministerkonferenz der Länder und eine Pressemitteilung des DOSB nähren die Hoffnung auf eine baldige Lockerung der Trainingsbeschränkungen im Breiten- und Freizeitsport. Unter dem Vorbehalt niedriger Infektionszahlen könnten ab dem 04. Mai wieder Sportstätten für individualsportliche Angebote unter freiem Himmel geöffnet werden, wenn die Kontaktfreiheit und ein angemessener Abstand gewährleistet sind. Neue Landesverordnung und Allgemeinverfügung (19.04.2020) Land und Kreis haben die beschlossenen Lockerungen der Schutzbestimmungen in den jeweiligen Verordnungen konkretisiert. Aus unserer Sicht gibt es für den Vereinssport noch keine signifikanten Veränderungen. Schnelle Hilfe für den Sport (03.04.2020) Jetzt ist es konkret. Die Landesregierung stellt 12,5 Millionen Euro für den Sport zur Verfügung. Die Bedingungen und das Antragsverfahren werden ausführlich auf der Webseite der Landesregierung dargestellt. Mitteilung der Landesregierung (03.04.2020) "60 Millionen Euro für Vereine Infos zu Hilfen II (02.04.2020) Noch immer ist nichts über die Ausgestaltung und das Verfahren im Zusammenhang mit dem Corona-Hilfsfonds für Kultur, Bildung und Sport des Landes bekannt. Gleiches gilt für den Solidarfonds des DOSB (siehe Mitteilung rechts), der unverschuldet in Not geratene Vereine unterstützen will. Infos zu Hilfen I (27.03.2020) Noch sind die Förder-/Zuwendungsmöglichkeiten für Vereine im Rahmen der bisher vorgestellten Hilfsprogramme begrenzt. Vielleicht können einige Vereine von Kurzarbeitergeld und dem Soforthilfeprogramm der Landesregierung profitieren. Für Soloselbständige im Auftrag von Vereinen kommt das Soforthilfeprogramm in Frage. Update 2 (23.03.2020) Die neue Allgemeinverfügung vom 23.03.2020 (siehe rechts - insbesondere Ziff. 9-11) beinhaltet jetzt das Verbot öffentlicher und privater Veranstaltungen sowie das Kontaktverbot (max. 2 Personen)! Update 1 (15.03.2020) Gemäß der aktuellen Allgemeinverfügung vom 15.03.2020 des Kreises Segeberg ist aus der KSV-Empfehlung vom Freitag (siehe unten) eine amtliche Anweisung geworden! Diese gilt jetzt mindestens bis zum 19.04.2020. Empfehlung (13.03.2020) Der Vorstand des Kreissportverbandes sieht sich angesichts der sich stündlich verändernden Gesamtsituation im Zusammenhang mit der Ausbreitung der Coronavirus-Infektionen zu der Empfehlung veranlasst, den Trainings- und Wettkampfbetrieb sofort einzustellen. Alle bisherigen Empfehlungen, die noch ein differenziertes Vorgehen ermöglicht hätten, haben die Unsicherheit bei den verantwortlichen Personen nur verstärkt. Im Einklang mit der gerade beschlossenen Schließung der Schulen und Kitas erscheint es uns logisch und klar, dass auch der Sportbetrieb und alle damit verbundenen Veranstaltungen eingestellt werden. |
Aktuellste Verordnungen/Verfügungen/Empfehlungen Aktuelle Landesverordnung vom 08.01.2021 (gültig vom 11.01. bis 31.01.2021) Hilfreiche FAQs für Vereine zum aktuellen Thema FAQ und Informationen des LSV Nützliche Links Infektionsschutz - Kreis Segeberg Mögliche Unterstützung/Hilfe für Sportvereine Soforthilfeprogramm des Landes - Sport / Richtlinien |