Härtefallhilfen aufgrund steigender Energiepreise

Am 01. Januar 2023 tritt die Richtlinie über die Gewährung von Härtefallhilfen aufrund steigender Energiepreise in Kraft. Gemeinnützige Sportvereine und -verbände können bei einer durch die Energiepreiserhöhung entstandenen wirtschaftlichen Notlage beim Land Hilfen beantragen. Die vollständige Richtlinie und entsprechenende Antragsformulare finden Sie auf der Seite des Landes: www.schleswig-holstein.de/haertefall-sport. Die zur Verfügung stehenden Fördermittel (9 Mio €) werden im Windhundverfahren vergeben.