| Ausbildung zum/zur ÜbungsleiterIn C |
| Anmeldeformblatt |
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Der Kreissportverband führt Lehrgänge zum Erwerb der Übungsleiter-C-Lizenz des DOSB in Absprache mit dem Landessportverband durch. Die Ausbildung umfasst insgesamt 120 Lerneinheiten (LE) und ist in Grundkurs sowie Aufbau- und Schwerpunktkurs mit je 40 LE gegliedert. Teilnahmevoraussetzungen: Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 16 Jahre. Lizenzvoraussetzungen/-verfahren: Für den Lizenzerwerb wird die Mitgliedschaft in einem Sportverein, der dem Landessportverband angehört, vorausgesetzt. Die DOSB-Übungsleiterlizenz C wird erteilt, wenn die Ausbildungsgänge (Grund-, Aufbau- und Schwerpunktkurs) inklusive Lizenzprüfung (schriftlich und praktisch) erfolgreich absolviert sind. Zusätzlich ist der Nachweis der Teilnahme an einem "Erste-Hilfe-Lehrgang" (acht Doppelstunden DRK o.ä.) und die Vollendung des 18. Lebensjahres erforderlich. Außerdem muss zur Lizenzausgabe der unterschriebene Ehrenkodex zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport vorliegen. Übungsleiter-C-Lizenzen müssen alle vier Jahre erneuert werden. Die Fortbildungsseminare des Kreissportverbandes, die zum Teil im Rahmen der Regionalfortbildung des Landessportverbandes durchgeführt werden, können hierfür genutzt werden. Innerhalb der Gültigkeitsdauer der Lizenz müssen 15 Lerneinheiten nachgewiesen werden. GrundkurseDer (überfachliche) Grundkurs wird von den meisten Landesfachverbänden im Rahmen der sportartspezifischen Trainer-C und Fachübungsleiter-C Ausbildung anerkannt.Inhalte:
Lizenzausbildung "Sport mit Kindern"Inhalte:
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